Leistungen

Der Verein bezweckt die anteilmässige Beteiligung an Kosten

Finanzielle Beteiligung für Menschen, die in sehr jungen Jahren, damals noch ohne Ausbildung oder ohne Berufstätigkeit, eine Hirnverletzung erlitten haben. Hier fehlen nebst sozialen Netzwerken auch die finanziellen Mittel für den weiteren Lebensweg.

Der Zweck der nachstehenden Unterstützung gilt nur für Fälle, in denen keine oder zu wenig Versicherungsleistungen bestehen (wie z.B. Haftpflicht des Unfallverursachers, SUVA usw. oder wenn kein Verursacher gefunden ist) und wo die volle oder weitere Unterstützung durch die Eltern nicht gewährleistet ist. Die Leistungen können nur in der Schweiz ausgerichtet werden.

Die Leistungen sind ausnahmslos vorgesehen für:

  • Kosten für Kost und Logis extern bei Absolvierung einer externen Therapie (Reha)
  • Gesundheitliche Therapien im Ausland (wenn Krankenkasse streikt; z.B. die Therapie für Aphasie in Klinik Aachen)
  • Anteil Kosten für alternative medizinische Kosten, falls nicht in Krankenkasse enthalten
  • Differenzkosten von "allgemein" zu "halbprivat" bei einer Hospitalisierung, wenn dies ein Wunsch ist der jungen Betroffenen
    (Junge sind meistens allgemein versichert. Nach dem Vorfall gibt es keine Möglichkeit mehr für einen Status-Wechsel in der Krankenversicherung.)
  • Anteil Selbstbehalte Krankenkasse für (lebenslang) absolut nötige
  • Anteil Kosten (Schule) für Ausbildung (da IV hier nichts übernimmt)
  • Anteil Kosten (Schule) für Nachhilfestunden (da IV hier nichts übernimmt)
  • Anteil AHV-Ausgleichs-Kosten Minimumbetrag/Jahr
  • Einkauf in eine Pensionskasse
  • Militärpflichtersatz-Kostenanteil
  • Anteil nötige Behandlungskosten für „spastische Lähmungen“ wie z.B. Behandlungen mit Botolinum (gegen Lähmungen / Verstreckungen / Zuckungen...)
  • Kostenanteil an nötige Schuheinlagen infolge Lähmung Bein/Fuss
  • Coaching für Arbeitgeber durch eine Fachperson (wichtig)
  • Coaching für Betroffene (Selbstwert, Verarbeitung)
  • Technische Hilfsmittel (z.B. Tastaturen wegen Handlähmung usw.)

Nur in Härtefällen (anteilmässig)

  • Zugabo
  • Sportabo (eigene Fitness)
  • Freizeitabos (z. B. Fussball-Abo, Tanzen…)
  • Feriengeld-Zustupf, wenn Engpass
  • Zustupf an eine WG-Miete / Miete